Markant Haus- und Immobilienvermittlung - Köln
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, die Annahme von Angeboten sowie die Aufnahme von Verhandlungen gelten als Auftragserteilung und als Anerkennung der Geschäftbedingungen des Maklers.

Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Teil tätig zu werden und hierfür Gebühren zu berechnen.

Alle Angebote sind für den Makler unverbindlich und freibleibend. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen, da sie auf den von unseren Auftraggebern erteilten Auskünften beruhen. Bei allen Angeboten und Mitteilungen sind Irrtum und Zwischenverwertung ausdrücklich vorbehalten.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler alle Angaben, die er für die Durchführung des Auftrages benötiget, vollständig und richtig zu erteilen. Ferner hat uns der Auftraggeber über den Vertragsabschluss zu informieren und über alle vertraglichen Nebenabreden Kenntnis zu erteilen.

Ist der Makler für den Auftraggeber als Nachweismakler tätig, so schuldet der Auftraggeber auch dann die Provision, wenn er unerlaubterweise den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Hauptvertrag abschließt. Als Dritte gelten sowohl Ehepartner, Familienangehörige als auch juristische Personen, die durch den Angebotsempfänger repräsentiert werden oder in ähnlicher enger Verbundenheit mit dem Angebotsempfänger stehen.

Ist einem Interessenten die Miet-, Pacht- oder Kaufmöglichkeit eines durch uns nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, so hat er dies dem Makler unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen, mitzuteilen und in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.

Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist,  auch wenn er später nicht durchgeführt wird oder gar aufgehoben wird. Der Makler braucht beim Vertragsabschluss nicht selbst mitgewirkt zu haben  Es genügt, wenn unsere Tätigkeit zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages fällig. Sie ist zahlbar binnen 14 Tage nach Rechnungsstellung. Bei Verzug wird ein Zins von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

Der Makler haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei. Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits beruhen.

Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung.

GEBÜHREN

  • An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz, sowie Eigentumswohnungen vom Auftraggeber 3 % des Kaufpreises.
  •  Vermietung und Verpachtung von Wohnraum zwei Nettomonatsmieten bzw. 1,5 % der
     Bruttomonatsmiete bei Möbliertvermietung.
  •  Vermietung und Verpachtung von gewerblichen Räumen bei einer Vertragsdauer bis zu
     5 Jahren zwei Nettomonatsmieten und bei einer Vertragsdauer von mehr als 5 Jahren
     vier Nettomonatsmieten. Dies gilt auch für Optionsrechte und Verlängerungen.

Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Erhebung und Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt generell nach dem jeweils bei Fälligkeit gültigen Mehrwertsteuersatz. Bei Änderungen des Mehrwertsteuersatzes gilt der bei Fälligkeit gültige Satz.

Gerichtsstand ist Köln.

  
  
  

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